CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Fahrlehrerlaubnis

Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis (Mindestalter: 21 Jahre)


Rechtsgrundlagen:
Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
§§ 2, 4, 7, 8 FahrlG

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Fahrschulerlaubnis: 102 € natürliche Personen, 153 € juristische Personen
Zweigstellenerlaubnis: 84,40 €.


Benötigte Unterlagen

Erteilung einer Fahrschulerlaubnis (Mindestalter: 25 Jahre)

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • formloser Antrag mit Angaben zu Name und Sitz der Fahrschule sowie der Fahrerlaubnisklassen,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate),
  • Bestätigung des Finanzamtes über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten,
  • Erweitertes Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde". Das Führungszeugnis ist vorher bei der zuständigen Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Schreiben zur Beantragung kann die Fahrerlaubnisbehörde auf Anfrage fertigen,
  • amtlich beglaubigte Kopie des Führerscheines / Fahrlehrerscheines oder Führerschein / Fahrlehrerschein,
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer ( mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit),
  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten),
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,
  • Gebühr: Fahrschulerlaubnis: 102 € natürliche Personen, 153 € juristische Personen,



Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis

  • formloser Antrag mit Angaben zu Sitz der Zweigstelle sowie der Fahrerlaubnisklassen,
  • eine Erklärung, von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,



Onlinedienstleistungen


Kontakt

MFT / FAP
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Fahrlehrerlaubnis

Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis (Mindestalter: 21 Jahre)


Rechtsgrundlagen:
Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
§§ 2, 4, 7, 8 FahrlG

Erteilung einer Fahrschulerlaubnis (Mindestalter: 25 Jahre)

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
  • formloser Antrag mit Angaben zu Name und Sitz der Fahrschule sowie der Fahrerlaubnisklassen,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate),
  • Bestätigung des Finanzamtes über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten,
  • Erweitertes Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde". Das Führungszeugnis ist vorher bei der zuständigen Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Schreiben zur Beantragung kann die Fahrerlaubnisbehörde auf Anfrage fertigen,
  • amtlich beglaubigte Kopie des Führerscheines / Fahrlehrerscheines oder Führerschein / Fahrlehrerschein,
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer ( mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit),
  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten),
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,
  • Gebühr: Fahrschulerlaubnis: 102 € natürliche Personen, 153 € juristische Personen,



Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis

  • formloser Antrag mit Angaben zu Sitz der Zweigstelle sowie der Fahrerlaubnisklassen,
  • eine Erklärung, von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,

Fahrschulerlaubnis: 102 € natürliche Personen, 153 € juristische Personen
Zweigstellenerlaubnis: 84,40 €.

Fahrlehrer, Fahrschule https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11405/show
MFT / FAP
Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
Telefon +49 241 5198-6500