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Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Angebotstitel:

Berufssprachkurse (Berufsbezogene Deutschsprachförderung)

Institution:

Sprachenakademie Aachen

Ort:

Aachen

Einrichtung:

Sprachenakademie Aachen gGmbH, Buchkremerstraße 6, 52062 Aachen

Art des Angebots:

Deutsch für den Beruf

Altersgruppe:

Junge Erwachsene und Erwachsene

Vorausgesetzte Deutschkenntnisse:

relativ gute bis gute (B1, B2)

Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:

Aufenthaltserlaubnis, Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive

Angebotsbeschreibung:

Intensive Sprachkurse zur Berufsvorbereitung, für Zuwanderer mit Vorkenntnissen auf B1-Niveau oder höher, die ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind. Es gibt 2 Basismodule: B2 und C1. Abschließende Deutschprüfung, 4 x 5 oder 5 x 5 Unterrichtseinheiten pro Woche. 400 - 500 Unterrichtseinheiten pro Kurs. Teilnahme nur mit BAMF-Förderung möglich, Berechtigung muss im Vorfeld eingeholt werden. Beratungsgespräch vor Anmeldung. Beratungstermin vereinbaren unter: http://www.spraachen.org/de/kontakt/beratungstermin-vereinbaren/

Zielgruppe:

Teilnehmer, die entsprechende Vorkenntnisse nachweisen können (mindestens Sprachniveau B1) und ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind

Rechtskreis:

SGB II, SGB III

Kapazität:

keine Angabe

Termine + Öffnungszeiten:

regelmäßige Starttermine: auf www.spraachen.org und auf Anfrage

Kontakt:

Beratungstermin vereinbaren unter: http://www.spraachen.org/de/kontakt/beratungstermin-vereinbaren/

E-Mail:

mail@spraachen.de

Internet:

www.spraachen.org

Kosten:

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen eine geringe Gebühr pro Unterrichtseinheit. Diese entfällt, wenn neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ALG I, ALG II, Grundsicherung, Leistungen nach AsylbLG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezogen werden. Auszubildende und Teilnehmer einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zahlen keinen Beitrag.

Sonstiges:

Eine Anmeldung ist nur mit Berechtigungsschein möglich, der auf Grundlage einer Beratung beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt wird.