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Umtausch/Umstellung auf den EU-Kartenführerschein
online schriftlich vor OrtBeschreibung
Seit dem 19. Januar 2013 gibt es neue EU-Kartenführerscheine mit 15 Jahren Gültigkeit. Führerscheine, die davor ausgestellt wurden – ob grau, rosa oder als Karte – müssen bis spätestens 18. Januar 2033 umgetauscht werden. Je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum gelten andere Fristen. Prüfen Sie bitte rechtzeitig Ihren Umtauschtermin.
Papierführerscheine
Die alten grauen und rosa Papierführerscheine werden auf den neuen EU-Führerschein umgestellt. Der Zeitpunkt der Umstellung richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Für Führerscheininhaber ab Jahrgang 1953 ist die Umtauschfrist bereits abgelaufen, doch der Umtausch ist weiterhin möglich. Für Jahrgänge vor 1953 gilt weiterhin der 19.01.2033 als Frist.
Kartenführerscheine
Im Gegensatz zum Papierführerschein ist beim Umtausch der unbefristeten Kartenführerscheine ausschließlich das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Der Pflichtumtausch betrifft alle Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, unabhängig vom Geburtsjahr.
Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der stufenweise Pflichtumtausch eingeführt (Anlage 8e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
- gültigen Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- bisherigen Führerschein
A 36.2 Führerscheinwesen Bürgerservice
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu sechs Wochen daueren.
Umtauschmöglichkeiten: Online, per Post oder vor Ort
Für den Pflichtumtausch steht bis auf Weiteres ein Sonderschalter zur Verfügung. Dienstags von 07:30 bis 11:00 Uhr können Sie Ihren Führerschein dort ohne Termin umtauschen. Zudem können Sie den Umtausch auch online, auf dem Postweg oder mit Termin vor Ort beantragen.
Bitte bringen Sie bei der persönlichen Vorsprache für den Umtausch Ihres Papier- oder Kartenführerscheins folgende Unterlagen mit:
Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
Vorlage Ihres aktuellen Führerscheines
Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)
Im Wartebereich der Führerscheinstelle steht Ihnen ein benutzerfreundliches Self-Service-Terminal zur Verfügung. Hier können Sie ganz einfach ein biometrisches Passfoto erstellen und Ihre Unterschrift für die Führerscheinausstellung erfassen. Die Daten werden direkt und sicher an den zuständigen Sachbearbeiter übermittelt. Die Nutzung des Terminals kostet 4,50 €.
Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Fahrerlaubnisklassen (z. B. C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird, unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Sofern die Klasse T beim Umtausch mit erteilt werden soll, ist durch den Antragsteller ein Nachweis über seine Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft beizubringen. Auch können Antragsteller, die in einem Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von diesen Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen eingesetzt werden, ebenfalls die Klasse T beantragen.
Da Zugkombinationen über 12 t (unabhängig von der Zahl der Achsen) unter die Klasse CE fallen, erwirbt der Alt-Inhaber eine auf den Besitzstand der Klasse 3 beschränkte Klasse CE. Im Kartenführerschein wird diese Berechtigung bei der Klasse CE in der Spalte 12 mit der Schlüsselzahl 79 der Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Codierung C1E>12000kg, L<3 vermerkt. Hierbei bedeutet C1E>12000 kg=Klasse C1E mit mehr als 12 t und L<= nicht mehr als 3 Achsen; L steht international für die Zahl der Achsen.
Zur Verlängerung ist für diese Fahrerlaubnisklasse ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre die Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV nachzuweisen.
Zahl der Achsen.
Zur Verlängerung ist für diese Fahrerlaubnisklasse ab dem 50. Lebensjahr alle 5 Jahre die Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 FeV nachzuweisen.
Nach erfolgter Beantragung wird der EU-Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
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Umstellung/Umtausch Führerschein | Gebuehr | 25,50 EUR | Bei Abholung des neuen Kartenführerscheins beim Straßenverkehrsamt Aachen. |
Umstellung/Umtausch Führerschein | Gebuehr | 30,40 EUR | Bei Direktversand von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben. |
Paypal (nur online)
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- Bürgerservice Führerschein
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- Carlo-Schmid-Straße 4
- 52146 Würselen
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+49 241 5198-6500 - Fax:
+49 241 5198-80657 - E-Mail:
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