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Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Angebotstitel:

Berufsbezogenen Deutschkurs DeuFöV – Spezialmodule A2 –B1 und Basismodul B1-B2

Institution:

VHS Eschweiler

Ort:

Eschweiler

Einrichtung:

Volkshochschule Eschweiler, Kaiserstr. 4a, Raum 001, 52249 Eschweiler

Art des Angebots:

allgemeiner Sprachkurs

Altersgruppe:

Junge Erwachsene bis Senioren

Vorausgesetzte Deutschkenntnisse:

relativ gute bis gute (B1, B2)

Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:

Aufenthaltserlaubnis, Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive, EU-Bürger/innen, Bestandteilausländer/innen

Angebotsbeschreibung:

Der berufsbezogene Deutschsprachkurs umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu vermitteln. Der Sprachunterricht erfolgt praxisorientiert und bindet berufsbezogene Themen ein. Im Rahmen des Lehrgangs erwerben Sie das am Arbeitsmarkt anerkannte Sprachenzertifikat von telc. Auf die Prüfung bereiten wir Sie gezielt und intensiv vor.

Zielgruppe:

Der Berufssprachkurs richtet sich an Personen, die ihre Deutschkenntnisse ausbauen möchten, um ihre Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Rechtskreis:

SGB II, SGB III, Beschäftigte

Kapazität:

Bis 50 Plätze pro Semester

Termine + Öffnungszeiten:

Wöchentlich in Teilzeit

Kontakt:

Frau Mechtild Balmes

Telefonnummer:

02403 7027-17

E-Mail:

mechtild.balmes@eschweiler.de

Internet:

https://www.vhs-eschweiler.de/programm/Berufliche Bildung/

Kosten:

Kostenlos, wenn eine Verpflichtung bzw. Berechtigung vorliegt. Beschäftigte zahlen 2,07 € pro Ustd.

Sonstiges:

Teilnehmende müssen über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2/ oder B1 nach dem GER verfügen. Weiter ist eine Berechtigung, ausgestellt von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter, erforderlich. Auszubildende und Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden und nicht bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind, erhalten Ihre Berechtigung auf Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.