Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Bildungsangebote für Neuzugewanderte
Angebotstitel:
Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) – Spezialmodule A2 –B1 und Basismodul B1-B2
Institution:
Kolping-Bildungswerk Aachen gemeinnützige GmbH
Ort:
Aachen
Einrichtung:
Kolping-Bildungswerk Aachen, Feldchen 17, 52070 Aachen (Kursort wird bei der Anmeldung bekannt gegeben)
Art des Angebots:
Deutsch für den Beruf
Altersgruppe:
Junge Erwachsene bis Senioren
Vorausgesetzte Deutschkenntnisse:
relativ gute bis gute (B1, B2)
Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen:
Aufenthaltserlaubnis, Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive, einschließlich Asylbewerber/innen aus Afghanistan
Angebotsbeschreibung:
Intensive Sprachkurse zur Berufsvorbereitung, für Zuwanderer mit Vorkenntnissen auf B1-Niveau, die ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind, 2 Basismodule: B1 - B2 und B2 - C1, Abschließende Deutschprüfung, 4 x 5 Unterrichtseinheiten pro Woche, 300 Unterrichtseinheiten pro Modul, Teilnahme nur mit BAMF-Förderung möglich, Berechtigung muss vorhanden sein.
Zielgruppe:
arbeitssuchend gemeldet bei Jobcenter (SGB II) oder Arbeitsagentur (SGB III), auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle, bereits in der Ausbildung oder derzeit im laufenden Anerkennungsverfahren für Berufs- oder Ausbildungsabschluss, erfolgreich abgeschlossener Integrationskurs und/oder mindestens Sprachniveau B1
Rechtskreis:
SGB II, SGB III
Kapazität:
20 Plätze pro Kurs
Termine + Öffnungszeiten:
Starttermine: auf Anfrage. Vollzeit (20 - 25 Unterrichtseinheiten pro Woche); Kurse täglich in Vollzeit oder Teilzeit
Kontakt:
Marion Surberg, Victoria Genter
Telefonnummer:
0241 - 9 38 06 18, 0241- 9 38 06 20
E-Mail:
marion.surberg@kolping-aachen.de, victoria.genter@kolping-aachen.de
Internet:
http://www.kolping-aachen.de
Kosten:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zahlen eine geringe Gebühr pro Unterrichtseinheit. Diese entfällt, wenn neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ALG I, ALG II, Grundsicherung, Leistungen nach AsylbLG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bezogen werden. Auszubildende und Teilnehmer/innen an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zahlen ebenfalls keinen Beitrag.
Sonstiges:
Eine Anmeldung ist nur mit Berechtigungsschein möglich, der auf Grundlage einer Beratung beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt wird.