Bauüberwachung
Beschreibung
Baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben unterliegen in der Zeit der Bauausführung der Bauüberwachung. Unter Bauüberwachung, auch Baukontrolle genannt, ist die Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Anforderungen beim
- Errichten,
- Umbauen,
- Beseitigen oder
- Unterhalten
baulicher Anlagen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten zu verstehen.
Die Bauaufsicht besichtigt genehmigte Baumaßnahmen stichprobenhaft/ regelmäßig, um festzustellen, ob keine Abweichungen vom genehmigten Bauantrag vorgenommen werden.
A 63.1
Die Bauüberwachungen sind gebührenpflichtig; die Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalenerhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe und der Bauweise des Bauvorhabens, bei Nutzungsänderungen nach der Fläche, die umgenutzt werden soll.
Zuständige Einrichtungen
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Bauaufsicht
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 10
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-6301 - Fax:
+49 241 5198-80630 - E-Mail:
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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