Bauaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden
Beschreibung
Bei der oberen Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion Aachen können Eingaben und Beschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen eingereicht werden, wenn sie baurechtlichen Bezug haben. Die obere Bauaufsichtsbehörde prüft im Rahmen der Sonderaufsicht die beanstandeten Sachverhalte auf Recht- und Zweckmäßigkeit der von der unteren Bauaufsichtsbehörde getroffenen Entscheidungen.
Eine weitere Aufgabe der oberen Bauaufsichtsbehörde ist die Geschäftsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden, die sich auf alle Sachentscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörde erstrecken kann. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf dem Bereich der Sonderbauten (z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen). Hier wird besonders kontrolliert, ob die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt werden.
A 63
Leistungen sind gebührenfrei.
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 10
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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- Telefon:
0241 5198-6301 - Fax:
0241 5198-80630 - E-Mail:
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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