Angelegenheiten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beschreibung
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. Dabei soll es insbesondere kleinere Wohn- und Betreuungsangebote fördern und eine quartiersnahe Versorgung mit Betreuungsleistungen ermöglichen.
1. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
2. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
3. Angebote des Servicewohnens
4. ambulante Dienste und
5. Gasteinrichtungen
Städteregion Aachen
A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten
- Angelegenheiten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz -
Zollernstraße 10
52070 Aachen
A 50.3
Zuständige Einrichtungen
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Angelegenheiten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 10
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stv. Arbeitsgruppenleitung
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Telefon: +49 241 5198-5039