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Anzeige über die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes

Beschreibung

Wer eine selbständige Tätigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf ausübt oder Angehörige dieser Berufe beschäftigt, muss Beginn und Ende der Tätigkeit gemäß § 1a Abs. 2 des Gesundheitsfachberufegesetzes NRW (GberG) beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen, einschließlich einer Namensänderung. Sie können Ihre Meldung über die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes über den Online-Meldebogen einreichen.

Weitere Information und die Möglichkeit Ihren Antrag online einzureichen erhalten Sie unter: Anzeige über die Ausübung eines Gesundheitsfachberufes | StädteRegion Aachen

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