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Berufsanerkennung ausländischer nichtakademischer Bildungsabschlüsse

Beschreibung

 

 

Mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) werden die Verfahren zur Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausbildungen sowie zur Erbringung von Dienstleistungen geregelt.

Für die Gleichwertigkeitsfeststellung und Anerkennung ausländischer nichtakademischer Gesundheitsfachberufe ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe – Pflege- und Gesundheitsfachberufe der Bezirksregierung in Münster zuständig.

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