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Anerkennung eines im Ausland erworbenen Gesundheitsfachberufes
Beschreibung
Für die Erteilung einer Berufserlaubnis in einem nichtakademischen Heilberuf ist zunächst die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildung durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster erforderlich. In der Regel wird eine Kopie der Entscheidung der Bezirksregierung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
A 53
Weitere Information und die Möglichkeit Ihren Antrag online einzureichen erhalten Sie unter: Anerkennung eines im Ausland erworbenen Gesundheitsfachberufes | StädteRegion Aachen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Medizinalaufsicht
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- Trierer Straße 1
- 52078 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-5398 - E-Mail:
medizinalaufsicht@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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