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Berufsanerkennung ausländischer nichtakademischer Bildungsabschlüsse
Beschreibung
Mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) werden die Verfahren zur Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausbildungen sowie zur Erbringung von Dienstleistungen geregelt.
Für die Gleichwertigkeitsfeststellung und Anerkennung ausländischer nichtakademischer Gesundheitsfachberufe ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe – Pflege- und Gesundheitsfachberufe der Bezirksregierung in Münster zuständig.
A 53
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Medizinalaufsicht
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- Trierer Straße 1
- 52078 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-5398 - E-Mail:
medizinalaufsicht@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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