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Heilpraktiker_in und sektorale_r Heilpraktiker_in

Beschreibung

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen, benötigt dafür eine Berufserlaubnis als „Heilpraktiker_in" bzw. als „sektorale_r Heilpraktiker_in“.
Um als Heilpraktiker_in tätig zu werden, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und die weiteren Anforderungen des § 2 Absatz 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) erfüllen. Die Voraussetzung der deutschen Staatsbürgerschaft ist durch die fortlaufende Rechtsprechung mittlerweile entfallen.

Zuständige Einrichtungen