Brunnen (Erlaubnis)
Beschreibung
Die Wasserentnahme aus einem Brunnen (sog. Grundwasserförderung) bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 1-facher Ausfertigung und in digitaler Form bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
A 70.1
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
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