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Anzeige- und Erlaubnisverordnung

Beschreibung

Das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln mit gefährlichen Abfällen bedarf einer Beförderungserlaubnis (vormals Transportgenehmigung) und von nicht gefährlichen Abfällen einer Anzeigenbestätigung. Näheres hierzu regelt die „Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV).

Die benötigten Unterlagen für die Antragsstellung sind aus den Merkblättern zu entnehmen. Der Antrag ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.

Die Beförderungserlaubnis und die Bestätigung der Anzeige sind gebührenpflichtig. Die Berechnung der Gebühr erfolgt entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW auf Grundlage des bei der Prüfung der Unterlagen entstandenen Verwaltungsaufwands.