Indirekteinleitungsgenehmigung
Beschreibung
Gewerbliches und industrielles Abwasser aus bestimmten, in der Abwasserverordnung festgelegten Herkunftsbereichen, darf nur mit Genehmigung des Umweltamtes der StädtRegion Aachen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden.
A 70.2
Antrag mit Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung
Die Gebühr für die Erteilung einer Indirekteinleitergenehmigung richtet sich nach dem Wert der Einleitung, der nach der Menge des abgeleiteten Abwassers zu berechnen ist; mindestens aber 250,00 €, bei besonderer Mühe bis zu 500,00 €.
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Zuständige Einrichtungen
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Betrieblicher Umweltschutz
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 20
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-7062