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Fischerprüfung

Beschreibung

Die Fischerprüfung wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde abgenommen.

Die nächste Fischerprüfung findet voraussichtlich in der Zeit vom 03.11. bis 07.11.2025 statt.

Falls es die Anzahl der Bewerber erforderlich macht, wird auch in der darauffolgenden Woche geprüft.

Vorzulegen sind der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung und der Einzahlungsbeleg über die entrichteten Gebühren. Die Antragsstellung (einschließlich Einzahlung der Gebühr) muss spätestens einen Monat vor Beginn der Prüfung erfolgen.

Die Gebühr beträgt 50,--€.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen