Jägerprüfung
Beschreibung
Die Jägerprüfung wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde abgenommen.
A 70.3
Vorzulegen sind der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung, der Einzahlungsbeleg, Schießnachweis Kurzwaffe, Bescheinigung über die Schulung zur kundigen Person, Personalausweis und amtliches Führungszeugnis.
Die Gebühr beträgt 250,--€.
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Zuständige Einrichtungen
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Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 20
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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