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Grenzvermessung - Durchführung Vermessung
Beschreibung
Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks ist der Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit unklar.
Sie möchten, dass nicht (mehr) vorhandene oder beschädigte Grenzzeichen erneuert oder erstmalig gesetzt werden. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Wir lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen. Bei Bedarf nehmen wir vorher Kontakt zu Ihnen auf.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück mit unklarem Grenzverlauf:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)
A 62.4
Vermessungsbüros in der Nähe:
Erste Anfrage, sowie Beratung kostenfrei.
Die Kosten einer Grenzvermessung richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif in der Anlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
Grundlagen zur Ermittlung der Gebühren sind die Anzahl der zu untersuchenden Grenzpunkte und der Bodenrichtwert.
Ein genauerer Kostenvoranschlag ist erst nach Prüfung Ihrer Angaben möglich!
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Vermessung
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Arbeitsgruppenleitung
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Telefon: +49 241 5198-6285
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Position: Stv. Arbeitsgruppenleitung
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Telefon: +49 241 5198-6227