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Schülerfahrkosten für Berufskollegs

Beschreibung

Sind Sie bzw. ist Ihr Kind Vollzeitschüler_in oder besuchen Sie bzw. besucht Ihr Kind eine Bezirksfachklasse (besondere Fachklasse des dualen Systems)?

In diesen Fällen kann ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten gemäß der Schülerfahrkostenverordnung NRW bestehen.

Ob für Ihren Ausbildungsberuf eine Bezirksfachklasse eingerichtet wurde, erfahren Sie nebenstehend im Bezirksfachklassenverzeichnis, das für jedes Schuljahr von der Bezirksregierung erlassen wird.

Für den jeweils grundsätzlich anspruchsberechtigten Personenkreis finden Sie hier auch ein Merkblatt mit folgendem Inhalt:

1. Was sind Schülerfahrkosten?
2. Wann habe ich einen Anspruch?
3. Welche Beförderungsarten gibt es?
4. Was muss ich wie beantragen?

Detailliertere Informationen können Sie auch in der Schülerfahrkostenverordnung nachlesen.

Ab dem 15.04.2026 können die Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten (Schülertickets) schnell und unkompliziert über das Portal eingereicht werden. 

Nähere Informationen finden Sie im Downloadbereich.

Sollte keine Möglichkeit bestehen, einen Antrag über das Portal der StädteRegion Aachen online zu stellen, ist eine Antragsstellung in Papierform möglich. Anträge sind in den jeweiligen Berufskollegs erhältlich.