Niederschlagswasserbehandlung (Genehmigung)
Beschreibung
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 57 Abs.2 Landeswassergesetz NRW.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
A 70.1
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 300,00 €.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Wasserwirtschaft
-
- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 20
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
-
- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
- Telefon:
-