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Wohnraumförderung – Erwerb von Wohnungsbindungen (nur Stadtgebiet Aachen)

Beschreibung

Ausschließlich für das Stadtgebiet Aachen (Mietniveau 4):

Erwerb von Wohnungsbindungen

nach Nrn. 9 ff. Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW

 

Das Land NRW hat sich zum Ziel gesetzt, Wohnraum für Haushalte zu schaffen und zu erhalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Zusätzlich zum Neubau und zur Modernisierung (siehe separate Dienstleistungen) können auch Bindungen an bezahlbarem Wohnraum erworben werden.

Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen als Eigentümer*innen von Wohnraum oder sonstige zur Einräumung von Belegungsrechten an Wohnraum Berechtigte, die über eine ausreichende Leistungsfähig- und Zuverlässigkeit verfügen (Prüfung durch die NRW Bank nach Nr. 10.1.2.3).  

Förderungsgegenstand/Fördervoraussetzungen  Förderfähig ist der Erwerb von Zweckbindungen an Wohnungen, für die ein Bedarf hinsichtlich Zielgruppe, Wohnungsgröße, Zimmeranzahl (einschl. Fresisitz) und Lage unter Vermeidung von einseitigen Bewohnerstrukturen besteht.

Ziel der Förderung Für die Wohnungen werden eine Belegungsbindung und eine Mietbindung (Zweckbindung) begründet für einen Zeitraum von wahlweise fünf oder zehn Jahren. Die Zweckbindung tritt mit Bestandskraft der Förderzusage ein Die Zweckbindungsfrist beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Erteilung der Förderzusage folgt.

 

Zur Beratung und für Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeitenden gerne zur Verfügung.

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