Erdaufschlüsse (Anzeige)
Beschreibung
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen gemäß § 49 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) anzuzeigen.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 1-facher Ausfertigung und in digitaler Form bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
A 70.1
Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.
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Zuständige Einrichtungen
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Wasserwirtschaft
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 20
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
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Zuständige Kontaktpersonen
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