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Belehrung für den Lebensmittelbereich / §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz: Erstbelehrung
Beschreibung
Sie können Online an der „Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln“ teilnehmen.
Wichtige Informationen:
-Kosten 25€
-Bezahlung:
-Online per Paypal (Bezahlugnslink kann nicht weitergeleitet werden oder
- vor Ort im im Gesundheitsamt am folgenden Werktag per EC-Kartenzahlung
(siehe Öffnungszeiten unten)
- Die Bescheinigung erhalten Sie als Download oder (nach vorheriger Zustimmung) per E-Mail.
- Das Passwort zum Öffnen der Bescheinigung ist Ihr Gebutsdatum, das Sie im Formular eintragen müssen
-Kostenlose Teilnahme nur für: Ehrenamt und Schüler_innen-Praktikum innerhalb der StädteRegion Aachen (mit Nachweis)
-Für Minderjährige, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, wird die Einverständniserklärung von einem Erziehungsberechtigten (pdf-Datei herunterladen und bereithalten)
- Beachten Sie: Leider steht die Belehrung ausschließlich auf Deutsch zur Verfügung. Allerdings ist Film ohne Ton und gut verständlich dargestellt, so dass dieser auch ohne Deutschkenntniss verständlich ist.
- Zur Beantwortung der Fragen können Sie Ihr Handy so einstellen, dass die Anzeige auf Ihrer Muttersprache ist.
Abholzeiten beim Gesundheitsamt:
Montag bis Donnerstag 8 Uhr - 16 Uhr
Freitag 8 Uhr - 12 Uhr
Adresse des Gesundheitsamtes:
Trierer Str. 1, 52078 Aachen (Eingang im EG der Aachen Arkaden Mall)
A 53
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Belehrung für den Lebensmittelbereich gem. §§ 42,43 IfSG
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- Trierer Straße 1
- 52078 Aachen
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