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Förderprogramm Batteriespeichersysteme für Photovoltaikanlagen

Kurzbeschreibung

Der Städteregionstag hat die Richtlinie zur Förderung von Batteriespeichersystemen für Photovoltaikanlagen vom 20.05.2026 beschlossen.

Start der Förderung: 20. Mai 2026 um 8 Uhr bis längstens 30.09.2026

Gefördert wird

der erstmalige Kauf und die fachgerechte, erstmalige Installation eines stationären Batteriespeichersystems für Photovoltaikanlagen.

Der Batteriespeicher speichert den Strom einer Photovoltaikanlage, die sich auf dem Dach, an der Fassade oder auf dem Grundstück eines Wohngebäudes, eines Vereinsgebäudes oder eines Gewerbebaus (KMU) befindet.

Einen zusätzlichen Bonus erhalten Ein- und Mehrfamilienhäusern mit einem ersatzstromfähigen Wechselrichter*.

Förderhöhe

  • Bei Einfamilienhaus/Doppelhaushälfte/Reihenhaus: pro im Haushalt lebender, gemeldeter Person 150 €, ab der dritten Person 200 €, max.1.100 € je Haushalt/Batteriespeicher; ggf. Bonus für ersatzstromfähigen Wechselrichter 200 €
  • Bei Mehrfamilienhaus mit mind. 3 Wohneinheiten: pro Wohneinheit 300 €, maximal 1.500 € je Batteriespeicher; ggf. Bonus für ersatzstromfähigen Wechselrichter 200 €
  • Bei Vereinsgebäude: pauschal 1.500 €
  • Bei Betriebsgebäude KMU: pauschal 1.500 €

 

Wichtige Voraussetzungen

  • das Förderprogramm der StädteRegion Aachen gilt für die Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Würselen; sie gilt nicht für den Bereich der Stadt Aachen
  • Eigentümer_in von Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Vereinsgebäude oder Betriebsgebäude KMU (kleine und mittlere Unternehmen EU-Definition 2003/361/EG)
  • Eigentümer_in des Batteriespeichers (Kein Ratenkauf)
  • das Gebäude wurde vor 2016 errichtet
  • Inbetriebnahme des Batteriespeichers ab dem 01.01.2025
  • Antragstellung nach Inbetriebnahme
  • Kapazität Batteriespeicher mind. 5 kWh bei Einfamilienhaus;
    Kapazität Batteriespeicher mind. 10 kWh bei Mehrfamilienhaus;
    Kapazität Batteriespeichers mind. 10 kWh bei Vereinsgebäude;
    Kapazität Batteriespeichers mind. 10 kWh bei KMU-Betriebsgebäude
  • Installation und Inbetriebnahme durch ein Fachunternehmen
  • keine Eigenleistung
  • weitere Voraussetzungen in der Richtlinie

 

Details zur Antragstellung

  • Ab Start der Förderung kann über einen Link - der dann hier zu finden ist - ein Ticket gebucht werden, das zur Stellung eines digitalen Antrags berechtigt. Benötigt werden lediglich Name, Vorname und Email-Adresse.
  • Wer ein Ticket erhalten hat, erhält per Mail den Link zum Förderantrag und hat dann 14 Tage Zeit, um den Antrag digital zu stellen.
  • Wer kein Ticket bekommen konnte, findet im Ticketsystem die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste zu setzen.
  • Die Anzahl der Tickets als auch der Wartelistenplätze sind begrenzt.
  • Wichtig: Je beantragter Förderung darf nur ein Ticket oder ein Wartelistenplatz gebucht werden. Werden beispielsweise für die Förderung des selben Batteriespeichers mit mehreren E-Mail-Adressen oder Personen Tickets und/oder Wartelisteplätze erlangt, verlieren alle die Möglichkeit auf Förderung.

 

Unter "Downloads" finden Sie die Förderrichtlinie, eine Checkliste – welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind – sowie die vom Fachunternehmen auszufüllende Fachunternehmerbescheinigung. Für KMU auch Selbsterklärung und De-Miminis-Erklärung.

Förderantragshilfe

Die Antragstellung ist digital. Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder altersbedingten Beeinträchtigung keinen digitalen Antrag stellen kann, meldet sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten.

Beratung

  • Wenn Sie Beratung zur Förderung eines Projektes benötigen, wenden Sie sich bitte an Altbau plus. Hier beraten erfahrene Architekten und Ingenieure. Sie erreichen Altbau Plus unter der Telefonnummer 0241/41 38 880. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite von Altbau Plus - www.altbauplus.info.
  • Auch die Verbraucherzentrale (Tel. 02404/90 32 731) bietet Beratung an.
  • Wenn Sie Beratung zum Förderantrag benötigen, erreichen Sie uns unter der genannten E-Mail-Adresse oder telefonisch zu unseren Servicezeiten mittwochs zwischen 9:00 und 12:00 Uhr.
  • Die Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin bietet verschiedene Rechner/Simulatoren an, die ermitteln, wie viel Strom und Geld mit Steckersolargeräten, PV, Wärmepumpe gespart werden kann. Ausserdem gibt es einen Stromspeicher-Inspektor der bei der Suche nach einem passenden Solarstromspeicher helfen kann. https://solar.htw-berlin.de/rechner/

 

* Was ist ein ersatzstromfähiger Wechselrichter?
Ein ersatzstromfähiger Batteriewechselrichter kann nahtlos zwischen dem Stromnetz und der Batterie umschalten, um auch weiter mit Energie zu versorgen, wenn das öffentliche Stromnetz ausfällt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Inselbetrieb der Photovoltaik-Anlage. Der Begriff "Inselbetrieb" bezieht sich auf die Fähigkeit eines Batteriewechselrichters, ein geschlossenes, autonomes Stromnetz in Ihrem Zuhause zu bilden, wenn es keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz gibt.