Antrag auf Fristverlängerung gem. § 17 Abs. 3 TrinkwasserVO
Beschreibung
Fristverlängerung für mehr Zeit um die bestehenden Bleileitungen im Gebäude zu tauschen. Bleileitungen für Trinkwasser sind verboten und müssen ausgetaucht werden.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin
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- Straße: Trierer Straße Hausnummer: 1
- PLZ: 52078 Ort: Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stv. Arbeitsgruppenleitung
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Telefon: +49 241 5198-5527
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Position: Ärztin Infektionsschutz
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Telefon: +49 241 5198-5579