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Antrag auf Fristverlängerung gem. § 17 Abs. 3 TrinkwasserVO

Beschreibung

Fristverlängerung für mehr Zeit um die bestehenden Bleileitungen im Gebäude zu tauschen. Bleileitungen für Trinkwasser sind verboten und müssen ausgetaucht werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen