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Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO zu sportlichen Veranstaltungen
Voraussetzungen:
- Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr nach der StVO vereinbaren,
- Strecken sind geeignet,
- Sie haben die der StVO entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen,
- der Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch,
- es besteht ausreichend Versicherungsschutz,
- andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Formular "Erlaubnis für eine Veranstaltung oder einen Umzug"
- Nachweis über die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen
- Teilnehmerliste
- Streckenplan
- Terminpläne
Ansprechpartner/in
Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO zu sportlichen Veranstaltungen
Voraussetzungen:
- Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr nach der StVO vereinbaren,
- Strecken sind geeignet,
- Sie haben die der StVO entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen,
- der Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch,
- es besteht ausreichend Versicherungsschutz,
- andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.
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- Nachweis über die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen
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Straßenbau und Verkehrslenkung
001 Zollernstraße 16 52070 Aachen
Frau
Margit
Kessel
F 415
+49 241 5198-3706
verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de
Frau
Julia
Linnartz
F 414
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