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Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Verkehrsverboten gemäß § 46 StVO
Voraussetzung:
Lieferverkehr, Entsorgungs- bzw. Recyclingfirmen, die zur Ausführung ihrer Aufträge entgegen der bestehenden Verbote und Beschränkungen (z. B. Tonnagebegrenzungen) öffentlichen Verkehrsgrund in Anspruch nehmen müssen.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Einreichen des Formulars "Ausnahme Hindernisse im Straßenraum" mit einer Begründung, warum Ausnahmegenehmigung benötigt wird.