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Vorbescheid
Vor Einreichung eines Bauantrages kann zur rechtsverbindlichen Klärung von Fragen des Bauvorhabens ein Antrag auf Vorbescheid gestellt werden.
Dieser klärt unmissverständlich und rechtsverbindlich - bereits vor dem Erwerb oder der Teilung eines Grundstücks - und vor Erarbeitung des endgültigen Entwurfs die wichtigsten Fragen.
Mit dem Vorbescheid kann über Einzelfragen zum Bauplanungsrecht und / oder
Bauordnungsrecht als auch über das gesamte Vorhaben, jedoch ohne Prüfung der bautechnischen
Nachweise, entschieden werden.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden - sofern sich die Rechtslage nicht verändert hat.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau:
- Gemarkung Konzen: Herr Esklavon
- Übrige Gemarkungen: Frau Strauch
Roetgen: Frau Heinrichs
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Heinrichs
- Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid: Herr Paustenbach
- Gemarkungen Rurberg, Steckenborn, Strauch: Frau Sistenich
Gut zu wissen
Gebühren
Der Antrag auf Vorbescheid ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhalts oder der Herstellkosten. Die Gebühr beträgt mindestens 50 € bis 1/1 der für die Baugenehmigung zu erhebenden Gebühren.
Die Hälfte der Gebühren werden bei einem auf Vorbescheid basierenden Bauantrag angerechnet.
Gebühren für Baulasteintragungen, der Erteilung von Befreiungen und Abweichungen usw. werden gesondert berechnet.
Benötigte Unterlagen
Die Antragsformulare finden Sie unter der Dienstleistung Bauantrag. Neben dem formgebundenen Antragsformular fügen Sie möglichst alle Unterlagen bei, die für die Beurteilung und Beantwortung Ihrer Fragen wichtig sind.
Vor Einreichung eines Bauantrages kann zur rechtsverbindlichen Klärung von Fragen des Bauvorhabens ein Antrag auf Vorbescheid gestellt werden.
Dieser klärt unmissverständlich und rechtsverbindlich - bereits vor dem Erwerb oder der Teilung eines Grundstücks - und vor Erarbeitung des endgültigen Entwurfs die wichtigsten Fragen.
Mit dem Vorbescheid kann über Einzelfragen zum Bauplanungsrecht und / oder
Bauordnungsrecht als auch über das gesamte Vorhaben, jedoch ohne Prüfung der bautechnischen
Nachweise, entschieden werden.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden - sofern sich die Rechtslage nicht verändert hat.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau:
- Gemarkung Konzen: Herr Esklavon
- Übrige Gemarkungen: Frau Strauch
Roetgen: Frau Heinrichs
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Heinrichs
- Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid: Herr Paustenbach
- Gemarkungen Rurberg, Steckenborn, Strauch: Frau Sistenich
Die Antragsformulare finden Sie unter der Dienstleistung Bauantrag. Neben dem formgebundenen Antragsformular fügen Sie möglichst alle Unterlagen bei, die für die Beurteilung und Beantwortung Ihrer Fragen wichtig sind.
Der Antrag auf Vorbescheid ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhalts oder der Herstellkosten. Die Gebühr beträgt mindestens 50 € bis 1/1 der für die Baugenehmigung zu erhebenden Gebühren.
Die Hälfte der Gebühren werden bei einem auf Vorbescheid basierenden Bauantrag angerechnet.
Gebühren für Baulasteintragungen, der Erteilung von Befreiungen und Abweichungen usw. werden gesondert berechnet.
Herr
Oliver
Esklavon
Frau
Hiltrud
Heinrichs
A 1007
Herr
Reiner
Paustenbach
A 1005
Frau
Nina
Sistenich
A 1006
Frau
Claudia
Strauch
A 1005