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Baulastauskunft - nur für Monschau, Roetgen und Simmerath
Über alle eingetragenen Baulasten in Monschau, Roetgen und Simmerath wird bei der Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion ein Baulastenverzeichnis geführt. Die Baulastenverzeichnisse für die Städte Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen werden bei den dortigen Bauaufsichtsbehörden geführt.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:
- Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- Sie ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.
Einen Antragsvordruck finden Sie unter "Downloads".
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Die Einsichtnahme ist gebührenfrei.
Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig (Ziffer 3.1.5.6).
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Ansprechpartner/in
Über alle eingetragenen Baulasten in Monschau, Roetgen und Simmerath wird bei der Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion ein Baulastenverzeichnis geführt. Die Baulastenverzeichnisse für die Städte Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen werden bei den dortigen Bauaufsichtsbehörden geführt.
In das Baulastverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn:
- Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- Sie ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann sich auch eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis erteilen lassen.
Einen Antragsvordruck finden Sie unter "Downloads".
Die Einsichtnahme ist gebührenfrei.
Die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig (Ziffer 3.1.5.6).
Frau
Petra
Koss
A 1014