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Abnahmen
Die Bauaufsicht besichtigt genehmigte Baumaßnahmen stichprobenhaft/ regelmäßig, um festzustellen, ob keine Abweichungen vom genehmigten Bauantrag vorgenommen werden. In der Regel finden mindestens zwei Bauzustandsbesichtigungen statt - die Rohbauabnahme und die Schlussabnahme.
Das Verfahren gliedert sich wie folgt:
Baubeginnanzeige
Der Beginn der Bauphase wird durch die Baubeginnanzeige des Bauherrn eingeleitet (ein Vordruck ist jeder Baugenehmigung beigefügt).
Anzeige der Rohbaufertigstellung
Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher anzuzeigen (ein Vordruck ist jeder Baugenehmigung beigefügt), um eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Rohbauabnahmeschein erteilt.
Anzeige der abschließenden Fertigstellung
Die Fertigstellung Ihres Bauvorhabens ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher anzuzeigen (ein Vordruck ist jeder Baugenehmigung beigefügt), um eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.
Die Behörde prüft die Übereinstimmung der wesentlichen Bauteile mit der Baugenehmigung und mit den geltenden Bestimmungen. Erst wenn Ihr Bauvorhaben ordnungsgemäß fertiggestellt und sicher zu benutzen ist, darf die Nutzung des Bauvorhabens aufgenommen werden.
Mit der Ausstellung der Bescheinigung über die abschließende Fertigstellung wird das Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsicht abgeschlossen.
Bei den genehmigungsfreien Wohngebäuden ist lediglich der Baubeginn und die Fertigstellung des Vorhabens anzuzeigen.
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Gut zu wissen
Gebühren
Die Bauüberwachungen/Abnahmen sind gebührenpflichtig; die Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalenerhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe und der Bauweise des Bauvorhabens, bei Nutzungsänderungen nach der Fläche, die umgenutzt werden soll.