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Teilungsgenehmigung

Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, so ist dazu eine Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung NRW erforderlich. Ein Grundstück gilt bereits als bebaut, wenn die Kellersohle fertiggestellt ist.

Die Teilungsgenehmigung soll sicherstellen, dass keine baurechtswidrigen Zustände durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes entstehen.

Die für die Erteilung einer Teilungsgenehmigung einzureichenden Unterlagen sind unter „Benötigte Unterlagen" aufgeführt. Das amtliche Antragsformular ist dort ebenfalls hinterlegt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unter „Downloads“ hinterlegten Merkblatt.

Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.

Monschau:             Frau Meyer

Roetgen:                Frau Kustrin

Simmerath:

  • Gemarkung Lammersdorf:           Frau Kustrin
  • übrige Gemarkungen:                    Frau Stärk

 

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Gut zu wissen


Gebühren

Die Teilungsgenehmigung ist gebührenpflichtig.

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 50 EUR und max. 500 EUR.

Gebühren für eventuell zusätzlich notwendige Baulasteintragungen, die Erteilung von Befreiungen und Abweichungen usw. werden gesondert berechnet.


Benötigte Unterlagen

Zur Erteilung einer Teilungsgenehmigung werden folgende Unterlagen benötigt:



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