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Teilungsgenehmigung
Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, so ist dazu eine Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung NRW erforderlich. Ein Grundstück gilt bereits als bebaut, wenn die Kellersohle fertiggestellt ist.
Die Teilungsgenehmigung soll sicherstellen, dass keine baurechtswidrigen Zustände durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes entstehen.
Die für die Erteilung einer Teilungsgenehmigung einzureichenden Unterlagen sind unter „Benötigte Unterlagen" aufgeführt. Das amtliche Antragsformular ist dort ebenfalls hinterlegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unter „Downloads“ hinterlegten Merkblatt.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau: Frau Meyer
Roetgen: Frau Kustrin
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Kustrin
- übrige Gemarkungen: Frau Stärk
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Die Teilungsgenehmigung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 50 EUR und max. 500 EUR.
Gebühren für eventuell zusätzlich notwendige Baulasteintragungen, die Erteilung von Befreiungen und Abweichungen usw. werden gesondert berechnet.
Benötigte Unterlagen
Zur Erteilung einer Teilungsgenehmigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- amtliches Antragsformular
- amtlicher Lageplan (2-fach)
- gegebenenfalls Bauzeichnungen (2-fach)
Onlinedienstleistungen
Ansprechpartner/in
Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, so ist dazu eine Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung NRW erforderlich. Ein Grundstück gilt bereits als bebaut, wenn die Kellersohle fertiggestellt ist.
Die Teilungsgenehmigung soll sicherstellen, dass keine baurechtswidrigen Zustände durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes entstehen.
Die für die Erteilung einer Teilungsgenehmigung einzureichenden Unterlagen sind unter „Benötigte Unterlagen" aufgeführt. Das amtliche Antragsformular ist dort ebenfalls hinterlegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unter „Downloads“ hinterlegten Merkblatt.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau: Frau Meyer
Roetgen: Frau Kustrin
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Kustrin
- übrige Gemarkungen: Frau Stärk
Zur Erteilung einer Teilungsgenehmigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- amtliches Antragsformular
- amtlicher Lageplan (2-fach)
- gegebenenfalls Bauzeichnungen (2-fach)