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Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau - Neubau ACHTUNG Baustelle: diese Seite befindet sich in Überarbeitung !

Das Land NRW fördert den Neubau von barrierefreiem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen.

Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Bonität verfügen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau von:

  • Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen
  • Gruppenwohnungen für bestimmte Personengruppen,
  • Mieteinfamilienhäuser
  • Bindungsfreie Wohnungen, gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung)


Zielgruppe:

Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) (Einkommensgruppe A oder B)

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Größe der Wohnung, dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde), sowie dem Einkommen des Mieterhaushaltes. (Einkommensgruppe A oder B).
Für Wohnungen bis zu 62 qm (im Fall einer zusätzlichen Badewanne 67 qm, im Falle einer Wohnung für Rollstuhlfahrer 70 qm) erhöht sich die Förderpauschale pro Wohnung.
Zusatzdarlehen z.B.: Standortaufbereitung,  Mieteinfamilienhäuser, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, Passivhäuser, Bauen mit Holz, Erstellung von Quartierskonzepten

Förderkonditionen:
Nähere Angaben hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen.


Ihre Ansprechpartner für das Stadtgebiet Aachen:
Herr Roderburg, Verwaltung
Herr Schmitt, Technik

Ihre Ansprechpartner für die übrigen städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden:
Herr Arns, Verwaltung
Frau Drewes-Reinckens, Technik

Gut zu wissen


Gebühren

Der Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenssumme).


Benötigte Unterlagen

  • Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich der dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
  • Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
  • Weitere Unterlagen werden bedarfsgerecht nachgefordert.