CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau - Neubau ACHTUNG Baustelle: diese Seite befindet sich in Überarbeitung !

Das Land NRW fördert den Neubau von barrierefreiem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen.

Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Bonität verfügen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau von:

  • Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen
  • Gruppenwohnungen für bestimmte Personengruppen,
  • Mieteinfamilienhäuser
  • Bindungsfreie Wohnungen, gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung)


Zielgruppe:

Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) (Einkommensgruppe A oder B)

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Größe der Wohnung, dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde), sowie dem Einkommen des Mieterhaushaltes. (Einkommensgruppe A oder B).
Für Wohnungen bis zu 62 qm (im Fall einer zusätzlichen Badewanne 67 qm, im Falle einer Wohnung für Rollstuhlfahrer 70 qm) erhöht sich die Förderpauschale pro Wohnung.
Zusatzdarlehen z.B.: Standortaufbereitung,  Mieteinfamilienhäuser, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, Passivhäuser, Bauen mit Holz, Erstellung von Quartierskonzepten

Förderkonditionen:
Nähere Angaben hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen.


Ihre Ansprechpartner für das Stadtgebiet Aachen:
Herr Roderburg, Verwaltung
Herr Schmitt, Technik

Ihre Ansprechpartner für die übrigen städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden:
Herr Arns, Verwaltung
Frau Drewes-Reinckens, Technik

Gut zu wissen


Gebühren

Der Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenssumme).


Benötigte Unterlagen

  • Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich der dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
  • Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
  • Weitere Unterlagen werden bedarfsgerecht nachgefordert.




Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau - Neubau ACHTUNG Baustelle: diese Seite befindet sich in Überarbeitung !

Das Land NRW fördert den Neubau von barrierefreiem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen.

Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Bonität verfügen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau von:

  • Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen
  • Gruppenwohnungen für bestimmte Personengruppen,
  • Mieteinfamilienhäuser
  • Bindungsfreie Wohnungen, gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung)


Zielgruppe:

Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) (Einkommensgruppe A oder B)

Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Größe der Wohnung, dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde), sowie dem Einkommen des Mieterhaushaltes. (Einkommensgruppe A oder B).
Für Wohnungen bis zu 62 qm (im Fall einer zusätzlichen Badewanne 67 qm, im Falle einer Wohnung für Rollstuhlfahrer 70 qm) erhöht sich die Förderpauschale pro Wohnung.
Zusatzdarlehen z.B.: Standortaufbereitung,  Mieteinfamilienhäuser, Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, Passivhäuser, Bauen mit Holz, Erstellung von Quartierskonzepten

Förderkonditionen:
Nähere Angaben hierzu finden Sie in den Wohnraumförderungsbestimmungen.


Ihre Ansprechpartner für das Stadtgebiet Aachen:
Herr Roderburg, Verwaltung
Herr Schmitt, Technik

Ihre Ansprechpartner für die übrigen städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden:
Herr Arns, Verwaltung
Frau Drewes-Reinckens, Technik

  • Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich der dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
  • Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
  • Weitere Unterlagen werden bedarfsgerecht nachgefordert.

Der Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenssumme).

Förderprogramm soziale Wohnraumförderung, Zinsgünstige Darlehen für den sozialen Wohnungsbau, Förderung von Mietwohnungsbau, Sozialwohnungen, öffentliche Mittel https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10994/show
Wohnraumförderung
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Frau

Julia

Carstens

A 1017

+49 241 5198-6325
wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de

Frau

Stefanie

Koenigs

A 1018

+49 241 5198-6322

Herr

Horst

Roderburg

A 1016

+49 241 5198-6321
wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de

Herr

Thomas

Arns

A 1019

+49 241 5198-6323
wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de

Herr

Torsten

Schmitt

A1017

+49 241 5198-6326
wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de