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Hilfen für behinderte Menschen im Arbeitsleben
Die Angebote und Hilfen der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben richten sich insbesondere an folgenden Personenkreis:
- Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen als schwerbehindert gilt, wer vom Versorgungsamt einen gültigen Feststellungsbescheid mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten hat)
- Erwerbstätige gleichgestellte behinderte Menschen (gleichgestellt werden kann ein behinderter Mensch, bei dem ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ohne die Gleichstellung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder erhalten werden kann. Zuständig für die Gleichstellung ist die Agentur für Arbeit)
- Arbeitgeber (die schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten)
- Betriebs- und Personalräte
- Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte in Unternehmen bzw. Behörden
Die Zuständigkeit der Fachstelle ist abhängig von der Art der Hilfe und richtet sich grundsätzlich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin einen Termin zu vereinbaren.
Frau Garbereder (0241/ 5198- 2158): Firmen A - L
Frau Sanders (0241/ 5198- 5047): Firmen M - Z
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Onlinedienstleistungen
Ansprechpartner/in
Hilfen für behinderte Menschen im Arbeitsleben
Die Zuständigkeit der Fachstelle ist abhängig von der Art der Hilfe und richtet sich grundsätzlich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.
https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11037/show
Die Angebote und Hilfen der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben richten sich insbesondere an folgenden Personenkreis:
- Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen als schwerbehindert gilt, wer vom Versorgungsamt einen gültigen Feststellungsbescheid mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten hat)
- Erwerbstätige gleichgestellte behinderte Menschen (gleichgestellt werden kann ein behinderter Mensch, bei dem ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ohne die Gleichstellung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder erhalten werden kann. Zuständig für die Gleichstellung ist die Agentur für Arbeit)
- Arbeitgeber (die schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten)
- Betriebs- und Personalräte
- Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte in Unternehmen bzw. Behörden
Die Zuständigkeit der Fachstelle ist abhängig von der Art der Hilfe und richtet sich grundsätzlich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach dem Wohnsitz.
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin einen Termin zu vereinbaren.
Frau Garbereder (0241/ 5198- 2158): Firmen A - L
Frau Sanders (0241/ 5198- 5047): Firmen M - Z
Besondere soziale Angelegenheiten
001 Zollernstraße 10 52070 Aachen
Frau
Heike
Garbereder
A 517
+49 241 5198-2158
heike.garbereder@staedteregion-aachen.de
Frau
Claudia
Sanders
Stv. Arbeitsgruppenleitung
A 516
+49 241 5198-5047
claudia.sanders@staedteregion-aachen.de