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Berufsanerkennung ausländischer nichtakademischer Bildungsabschlüsse

 

 

Mit der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (EU-Richtlinie 2005/36/EG) werden die Verfahren zur Berufsanerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausbildungen sowie zur Erbringung von Dienstleistungen geregelt.

Für die Gleichwertigkeitsfeststellung und Anerkennung ausländischer nichtakademischer Gesundheitsfachberufe ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie in Düsseldorf zuständig.

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