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Kindertagesbetreuung (Elternbeiträge)
Die StädteRegion Aachen erhebt für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle Elternbeiträge. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen nach Maßgabe der Kinderfördersatzung. Grundlage ist eine verbindliche Erklärung der Eltern zum Einkommen sowie schriftliche Belege (Steuerbescheid, Bescheide über Sozialeistungen usw.).
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Die StädteRegion Aachen erhebt für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle Elternbeiträge. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen nach Maßgabe der Kinderfördersatzung. Grundlage ist eine verbindliche Erklärung der Eltern zum Einkommen sowie schriftliche Belege (Steuerbescheid, Bescheide über Sozialeistungen usw.).