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Bauen am Gewässer (Genehmigung)

Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung von Anlagen im/am Gewässer bedürfen gemäß § 22 Landeswassergesetz NRW einer wasserrechtlichen Genehmigung. Hierzu zählen z.B. Gebäude, Brücken, Überfahrten, Treppen, Mauern, Zäune, Rohr- und Kabelleitungen.

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Gut zu wissen


Gebühren

Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.


Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.



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Kontakt

Wasserwirtschaft
Zollernstraße 20
52070 Aachen