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Bauen am Gewässer (Genehmigung)
Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung von Anlagen im/am Gewässer bedürfen gemäß § 22 Landeswassergesetz NRW einer wasserrechtlichen Genehmigung. Hierzu zählen z.B. Gebäude, Brücken, Überfahrten, Treppen, Mauern, Zäune, Rohr- und Kabelleitungen.
Gut zu wissen
Gebühren
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Ansprechpartner/in
Die Errichtung, wesentliche Änderung oder Beseitigung von Anlagen im/am Gewässer bedürfen gemäß § 22 Landeswassergesetz NRW einer wasserrechtlichen Genehmigung. Hierzu zählen z.B. Gebäude, Brücken, Überfahrten, Treppen, Mauern, Zäune, Rohr- und Kabelleitungen.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
Brücke, Überfahrt, Ufermauer, Gewässerkreuzung, Hausanschlüsse, Anlagen am Gewässer https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11263/showFrau
Elisabeth
Kremer
F 363
Frau
Claudia
Bayrle
F 339
Herr
Markus
Meures
F 365