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Erdwärme (Erlaubnis)
Erdreichwärmepumpen (z.B. Sonden und Kollektoren) sowie Grundwasserwärmepumpen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen (siehe Download) und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Das Antragsformular für Sonden und Kollektoren erreichen Sie, wenn Sie den Button anklicken. Sie werden dann durch das Antragsformular geführt, anschließend bitte 3-fach ausdrucken und mit Unterschrift einreichen.
Nur für Grundwasserwärmepumpen sind die als Download bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden. Die rot umrandeten Felder müssen ausgefüllt werden.
Onlinedienstleistungen
Erdreichwärmepumpen (z.B. Sonden und Kollektoren) sowie Grundwasserwärmepumpen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen (siehe Download) und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Das Antragsformular für Sonden und Kollektoren erreichen Sie, wenn Sie den Button anklicken. Sie werden dann durch das Antragsformular geführt, anschließend bitte 3-fach ausdrucken und mit Unterschrift einreichen.
Nur für Grundwasserwärmepumpen sind die als Download bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden. Die rot umrandeten Felder müssen ausgefüllt werden.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11266/show