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Erdwärme (Erlaubnis)
Beschreibung
Erdreichwärmepumpen (z.B. Sonden und Kollektoren) sowie Grundwasserwärmepumpen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Das Antragsformular für Sonden und Kollektoren erreichen Sie, wenn Sie den Button anklicken. Sie werden daraufhin durch das Antragsformular geführt. Abschließend steht das ausgefüllte Antragsformular für Sie zum Ausdruck bereit. Bitte drucken Sie das Dokument aus und reichen es unterschrieben, inkl. der beizufügenden Unterlagen, in dreifacher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion ein.
A 70.1
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wasserwirtschaft
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- Zollernstraße 20
- 52070 Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-7053