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Erdwärme (Erlaubnis)

Erdreichwärmepumpen (z.B. Sonden und Kollektoren) sowie Grundwasserwärmepumpen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.

Gut zu wissen


Gebühren

Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.


Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen (siehe Download) und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Das Antragsformular für Sonden und Kollektoren erreichen Sie, wenn Sie den Button anklicken. Sie werden dann durch das Antragsformular geführt, anschließend bitte 3-fach ausdrucken und mit Unterschrift einreichen. 

Nur für Grundwasserwärmepumpen sind die als Download bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden. Die rot umrandeten Felder müssen ausgefüllt werden.