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Fischteiche (Erlaubnis)
Die Entnahme und Wiedereinleitung aus einem Gewässer zur Speisung eines Teiches bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt je Entnahme- und Einleitungsstelle 200,00 €
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
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Ansprechpartner/in
Die Entnahme und Wiedereinleitung aus einem Gewässer zur Speisung eines Teiches bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11283/show