Fischteiche (Erlaubnis)
Beschreibung
Die Entnahme und Wiedereinleitung aus einem Gewässer zur Speisung eines Teiches bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
A 70.1
Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt je Entnahme- und Einleitungsstelle 200,00 €
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Zuständige Einrichtungen
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Wasserwirtschaft
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 20
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
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