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Gewässerausbau
Die wesentliche Umgestaltung, die Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers bedarf gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung oder Planfeststellung.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Das Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist gebührenpflichtig.
Die Mindestgebühr für eine Plangenehmigung beträgt 900,00 €.
Die Mindestgebühr für eine Planfeststellung beträgt 1.100,00 €.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und bei der Unteren Wasserbehörde in 6-facher Ausfertigung einzureichen.
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Ansprechpartner/in
Die wesentliche Umgestaltung, die Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers bedarf gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung oder Planfeststellung.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und bei der Unteren Wasserbehörde in 6-facher Ausfertigung einzureichen.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11286/show