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Kleinkläranlage (Erlaubnis, Genehmigung)

Die Schmutzwassereinleitung aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer oder in den Untergrund bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz. Für den Bau und Betrieb oder die wesentliche Änderung von Kleinkläranlagen ist darüber hinaus eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW erforderlich, sofern es hierfür keine Bauartzulassung gibt.

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Gut zu wissen


Gebühren

Das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig.

Die Mindestgebühr für die Erlaubnis beträgt 200,00 €.

Die Mindestgebühr für die Genehmigung beträgt 300,00 €.


Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.



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Kontakt

Wasserwirtschaft
Zollernstraße 20
52070 Aachen