Kleinkläranlage (Erlaubnis, Genehmigung)
Beschreibung
Die Schmutzwassereinleitung aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer oder in den Untergrund bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz. Für den Bau und Betrieb oder die wesentliche Änderung von Kleinkläranlagen ist darüber hinaus eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW erforderlich, sofern es hierfür keine Bauartzulassung gibt.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 4-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
A 70.1
Das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig.
Die Mindestgebühr für die Erlaubnis beträgt 200,00 €.
Die Mindestgebühr für die Genehmigung beträgt 300,00 €.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Wasserwirtschaft
-
- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 20
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
-
- Telefon:
+49 241 5198-7001 - Fax:
+49 241 5198-80700
- Telefon:
-