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BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Abfallrechtliche Anzeigenbestätigung
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammler von Abfällen aus Privathaushalten der Städteregion Aachen (speziell Altpapier, Alttextilien und Altmetalle) müssen ihre Tätigkeit auf der Grundlage des § 18 Absatz 1 KrWG rechtzeitig vor Sammlungsbeginn der zuständigen Behörde in Form einer Anzeige mitteilen. Diese Anzeige muss zusätzlich zur Anzeige nach § 53 KrWG erfolgen.
Zuständige Behörde ist die Städteregion Aachen, wenn die Sammlung in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen durchgeführt werden soll.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Die Bestätigung der Anzeige nach § 18 KrWG ist gebührenpflichtig. Die Bestätigung der Anzeige nach § 18 KrWG ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand, sie beträgt jedoch mindestens 50,- Euro.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen für die Anzeige sind aus dem beigefügten Merkblatt und den Anzeigeformularen zu entnehmen. Die Anzeige ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.
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Ansprechpartner/in
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammler von Abfällen aus Privathaushalten der Städteregion Aachen (speziell Altpapier, Alttextilien und Altmetalle) müssen ihre Tätigkeit auf der Grundlage des § 18 Absatz 1 KrWG rechtzeitig vor Sammlungsbeginn der zuständigen Behörde in Form einer Anzeige mitteilen. Diese Anzeige muss zusätzlich zur Anzeige nach § 53 KrWG erfolgen.
Zuständige Behörde ist die Städteregion Aachen, wenn die Sammlung in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen durchgeführt werden soll.
Die benötigten Unterlagen für die Anzeige sind aus dem beigefügten Merkblatt und den Anzeigeformularen zu entnehmen. Die Anzeige ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11289/show