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Abfallerzeuger-, Beförderer-, Makler- und Entsorgernummer

Gewerbliche Betriebe benötigen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer. Diese Registriernummer im Nachweisverfahren, als eindeutige Kennzeichnung des Abfallerzeugers, dient der Nachvollziehbarkeit, ob eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle stattgefunden hat.

Es ist notwendig, die Abfallerzeugernummer rechtzeitig vor Beginn der Entsorgung zu beantragen.

Die für die Abfallnachweisführung erforderliche Abfallerzeugernummer können Sie schriftlich beantragen. Bitte füllen Sie hierfür das Antragsformular und Beiblatt zur Abfallerzeugernummer aus und senden diese an uns.

Sammler, Beförderer und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen die so genannten Abfallkennnummern (Abfallerzeuger-, Beförderer-, Entsorger und Maklernummern), um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können.

Für die Beantragung von Kennnummern zum Befördern, Entsorgen oder Makeln von gefährlichen Abfällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.


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Gut zu wissen


Gebühren

Für die Vergabe der Kennnummern wird je Nummer eine Gebühr in Höhe von je 50 € erhoben.


Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen zur Beantragung der Abfallerzeugernummer sind dem Download zu entnehmen.



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