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Eignungsfeststellung
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet, betrieben und wesentlich geändert werden, wenn ihre Eignung gegenüber dem Umweltamt der Städteregion Aachen nachgewiesen worden ist.
Zuständige Behörde ist grundsätzlich die Städteregion Aachen, wenn die Anlage in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen betrieben werden soll.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Die Entscheidung über die Eignungsfeststellung nach § 63 WHG ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zwischen 200 bis 5.000,- Euro. Bei der Festsetzung ist unter anderem der Verwaltungsaufwand und der wirtschaftliche Wert aus dem Betrieb der Anlage zu berücksichtigen.
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen für die Eignungsfeststellung sind aus dem hier aufzurufenden Formular Aufstellung Antragsunterlagen Eignungsfeststellung zu entnehmen. Die Anzeige ist in dreifacher Ausfertigung beim Umweltamt der Städteregion Aachen einzureichen.
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Ansprechpartner/in
Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet, betrieben und wesentlich geändert werden, wenn ihre Eignung gegenüber dem Umweltamt der Städteregion Aachen nachgewiesen worden ist.
Zuständige Behörde ist grundsätzlich die Städteregion Aachen, wenn die Anlage in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen betrieben werden soll.
Die benötigten Unterlagen für die Eignungsfeststellung sind aus dem hier aufzurufenden Formular Aufstellung Antragsunterlagen Eignungsfeststellung zu entnehmen. Die Anzeige ist in dreifacher Ausfertigung beim Umweltamt der Städteregion Aachen einzureichen.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11301/show