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Indirekteinleitungsgenehmigung

Gewerbliches und industrielles Abwasser aus bestimmten, in der Abwasserverordnung festgelegten Herkunftsbereichen, darf nur mit Genehmigung des Umweltamtes der StädtRegion Aachen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Indirekteinleitergenehmigung richtet sich nach dem Wert der Einleitung, der nach der Menge des abgeleiteten Abwassers zu berechnen ist; mindestens aber 250,00 €, bei besonderer Mühe bis zu 500,00 €.


Benötigte Unterlagen

Antrag mit Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung



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Indirekteinleitungsgenehmigung

Gewerbliches und industrielles Abwasser aus bestimmten, in der Abwasserverordnung festgelegten Herkunftsbereichen, darf nur mit Genehmigung des Umweltamtes der StädtRegion Aachen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden.

Antrag mit Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung

Die Gebühr für die Erteilung einer Indirekteinleitergenehmigung richtet sich nach dem Wert der Einleitung, der nach der Menge des abgeleiteten Abwassers zu berechnen ist; mindestens aber 250,00 €, bei besonderer Mühe bis zu 500,00 €.

Abwasserverordnung, Amalgamabscheider, Waschstraße, PKW-Wäsche, Schimmbadabwasser https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11302/show
Betrieblicher Umweltschutz
Zollernstraße 20 52070 Aachen

Frau

Angela

Kubitza

F 330

+49 241 5198-7064
angela.kubitza@staedteregion-aachen.de

Herr

Stefan

Löfgen

F 329

+49 241 5198-7065
stefan.loefgen@staedteregion-aachen.de

Herr

Mirko

Rühr

F 330

+49 241 5198-7062
mirko.ruehr@staedteregion-aachen.de