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Indirekteinleitungsgenehmigung
Gewerbliches und industrielles Abwasser aus bestimmten, in der Abwasserverordnung festgelegten Herkunftsbereichen, darf nur mit Genehmigung des Umweltamtes der StädtRegion Aachen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung einer Indirekteinleitergenehmigung richtet sich nach dem Wert der Einleitung, der nach der Menge des abgeleiteten Abwassers zu berechnen ist; mindestens aber 250,00 €, bei besonderer Mühe bis zu 500,00 €.
Benötigte Unterlagen
Antrag mit Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung
Onlinedienstleistungen
Ansprechpartner/in
Gewerbliches und industrielles Abwasser aus bestimmten, in der Abwasserverordnung festgelegten Herkunftsbereichen, darf nur mit Genehmigung des Umweltamtes der StädtRegion Aachen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden.
Antrag mit Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11302/show