Indirekteinleitungsgenehmigung
Beschreibung
Gewerbliches und industrielles Abwasser aus bestimmten, in der Abwasserverordnung festgelegten Herkunftsbereichen, darf nur mit Genehmigung des Umweltamtes der StädtRegion Aachen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet werden.
Antrag mit Antragsunterlagen in dreifacher Ausfertigung
A 70.2
Die Gebühr für die Erteilung einer Indirekteinleitergenehmigung richtet sich nach dem Wert der Einleitung, der nach der Menge des abgeleiteten Abwassers zu berechnen ist; mindestens aber 250,00 €, bei besonderer Mühe bis zu 500,00 €.
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Zuständige Einrichtungen
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Betrieblicher Umweltschutz
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 20
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-7062