Ausnahmegenehmigung vom Nachtarbeitsverbot
Beschreibung
Ausnahmegenehmigung vom Nachtarbeitsverbot gemäß § 9 LImSchG
Durch eine rechtzeitige Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die Notwendigkeit und der Umfang der Nachtarbeit nachvollziehbar und plausibel ergeben, tragen Sie als Antragsteller/in zu einer schnellen Antragsbearbeitung bei.
Ein verspäteter Antragseingang kann zu einer Ablehnung führen da ggf. umfänglichere Prüfungen erforderlich sind und/oder Fristen bzgl. Anwohnerinformation zu wahren sind.
Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.
Hinweis:
Planungsgründe oder Termindruck rechtfertigen generell keine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot.
A 70.2
Die benötigten Unterlagen für die Antragstellung sind aus dem beigefügten Merkblatt zu entnehmen. Der Antrag ist per Post oder Fax einzureichen.
Die Gebühr berechnet (bzw. staffelt) sich nach Arbeitsaufwand und Anzahl der beantragten Nächte
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Zuständige Einrichtungen
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Betrieblicher Umweltschutz
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 20
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 0241 5198-7061