Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Für die Beantragung eines neuen Fahrzeugscheins (ZB I), benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen und die Verlusterklärung des eingetragenen Halters.
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht) - diese muss nicht in Papierform mitgebracht werden
- bei alten Fahrzeugpapieren zusätzlich der Fahrzeugbrief
Wenn die HU-Bescheinigung nicht vorliegt:
Liegt die HU-Bescheinigung nicht vor, können die Mitarbeitenden im Bürgerservice den Status Ihrer HU auch vor Ort abrufen – eine HU-Bescheinigung muss normalerweise nicht mitgebracht werden. Wurde die HU erst am Tag vor Ihrem Termin durchgeführt, kann es sein, dass die Datenübermittlung von der technischen Prüfstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt noch nicht erfolgt ist. In diesem Fall ist es ratsam, die Bescheinigung in Papierform mitzubringen.
A 36
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerservice Zulassung
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- Straße: Carlo-Schmid-Straße Hausnummer: 4
- PLZ: 52146 Ort: Würselen
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- Telefon:
+49 241 5198-6500 - Fax:
+49 241 5198-80651 - E-Mail:
info.stva@staedteregion-aachen.de
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