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Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

Für die Beantragung eines neuen Fahrzeugscheins (ZB I), benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen und die Verlusterklärung des eingetragenen Halters.
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht) - diese muss nicht in Papierform mitgebracht werden
  • bei alten Fahrzeugpapieren zusätzlich der Fahrzeugbrief

Wenn die HU-Bescheinigung nicht vorliegt:

Liegt die HU-Bescheinigung nicht vor, können die Mitarbeitenden im Bürgerservice den Status Ihrer HU auch vor Ort abrufen – eine HU-Bescheinigung muss normalerweise nicht mitgebracht werden. Wurde die HU erst am Tag vor Ihrem Termin durchgeführt, kann es sein, dass die Datenübermittlung von der technischen Prüfstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt noch nicht erfolgt ist. In diesem Fall ist es ratsam, die Bescheinigung in Papierform mitzubringen.

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