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Fahrerlaubnis (Verlängerung)
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE
Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE, werden auf Antrag für jeweils 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wird empfohlen, den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ca. 6 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klasse zu stellen.
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE
Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE werden auf Antrag jeweils für 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist. Ferner muss die charakterliche Eignung durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "0" bestätigt werden.
Bei den Kraftomnibusklassen dürfen sich außerdem keine Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers ergeben (Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2a bis 2e FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Grundlage der Berechnung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an der die verlängerte Fahrtauglichkeit endet.
Bitte stellen Sie rechtzeitig, d. h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis, den Verlängerungsantrag.
Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer Gültigkeitsdauer beantragt werden.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
42,60 €
evtl. 8,70 € vorläufige Fahrberechtigung
evtl. 28,60 € BKrFQG
evtl. 30,00 € Expressgebühren
Benötigte Unterlagen
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- ein Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- gültiger Führerschein,
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ggf. testpsychologisches Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ggf. Bescheinigungen (Module für Berufskraftfahrer).
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (im Original)
- ein Lichtbild, 35 x 45mm (biometrisches Foto)
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- testpsychologisches Gutachten (Anlage 5 Nr. 2 FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Führungszeugnis der Belegart "0" zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes)
- gültiger Führerschein
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Führerschein52146 Würselen
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE
Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE, werden auf Antrag für jeweils 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wird empfohlen, den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ca. 6 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klasse zu stellen.
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE
Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE werden auf Antrag jeweils für 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist. Ferner muss die charakterliche Eignung durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "0" bestätigt werden.
Bei den Kraftomnibusklassen dürfen sich außerdem keine Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers ergeben (Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2a bis 2e FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Grundlage der Berechnung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an der die verlängerte Fahrtauglichkeit endet.
Bitte stellen Sie rechtzeitig, d. h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis, den Verlängerungsantrag.
Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer Gültigkeitsdauer beantragt werden.
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- ein Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- gültiger Führerschein,
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ggf. testpsychologisches Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung),
- ggf. Bescheinigungen (Module für Berufskraftfahrer).
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (im Original)
- ein Lichtbild, 35 x 45mm (biometrisches Foto)
- augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- testpsychologisches Gutachten (Anlage 5 Nr. 2 FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres
- ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Führungszeugnis der Belegart "0" zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes)
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