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Führerschein (Umschreibung Dienstführerschein)
Umschreibung eines Dienstführerscheins
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei als besondere Fahrerlaubnisbehörden ab dem 01.01.1999 erteilten Fahrerlaubnisse sind sogenannte Dienstfahrerlaubnisse, da sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen berechtigen. Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen.
Beantragt der Bedienstete bei der Fahrerlaubnisbehörde die zivile Fahrerlaubnis, wird diese ausbildungs- und prüfungsfrei für diejenige Klasse erteilt, die dem Umfang der Dienstfahrerlaubnis entspricht. Der Dienstführerschein der Bundeswehr ist nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig.
Ist die Dienstfahrerlaubnis nicht mehr gültig, kann sie unter den Voraussetzungen des § 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Bei Umschreibung von Busführerscheinen (D, D1, D1E und DE) ist zusätzlich die Vorlage eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0), zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes, erforderlich. Es wird die Gültigkeit aus dem Dienstführerschein übernommen.
Gebühr: 43,40 € mit Probezeit bzw. 42,60 € ohne Probezeit
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
43,40 € mit Probezeit
42,60 € ohne Probezeit
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Benötigte Unterlagen
Es sind folgende Antragsunterlagen erforderlich, sofern das Dienstverhältnis noch besteht:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm),
- gültiger Dienstführerschein
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Führerschein52146 Würselen
Umschreibung eines Dienstführerscheins
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei als besondere Fahrerlaubnisbehörden ab dem 01.01.1999 erteilten Fahrerlaubnisse sind sogenannte Dienstfahrerlaubnisse, da sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen berechtigen. Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen.
Beantragt der Bedienstete bei der Fahrerlaubnisbehörde die zivile Fahrerlaubnis, wird diese ausbildungs- und prüfungsfrei für diejenige Klasse erteilt, die dem Umfang der Dienstfahrerlaubnis entspricht. Der Dienstführerschein der Bundeswehr ist nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig.
Ist die Dienstfahrerlaubnis nicht mehr gültig, kann sie unter den Voraussetzungen des § 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Bei Umschreibung von Busführerscheinen (D, D1, D1E und DE) ist zusätzlich die Vorlage eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0), zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes, erforderlich. Es wird die Gültigkeit aus dem Dienstführerschein übernommen.
Gebühr: 43,40 € mit Probezeit bzw. 42,60 € ohne Probezeit
Es sind folgende Antragsunterlagen erforderlich, sofern das Dienstverhältnis noch besteht:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm),
- gültiger Dienstführerschein