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Brandverhütungsschau (nach § 26 BHKG)

 

 

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass viele Dinge, die beispielsweise für den sicheren Betrieb eines Unternehmens in einem Brandschutzkonzept zusammengefasst wurden, nach Jahren der Nutzung technischem Verschleiß und baulichen oder betrieblichen Änderungen unterliegen oder einfach in Vergessenheit geraten.

Um Sicherheitsdefizite zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber wiederkehrende Besichtigungen in Objekten vor, die besonders brand- oder explosionsgefährdet sind, bzw. in denen im Brand- oder Explosionsfall eine große Anzahl von Personen gefährdet sind. Hierbei stehen die nachfolgend genannten Punkte besonders im Fokus:

  • Können Feuer und Rauch entstehen und/oder sich ungehindert ausbreiten?
  • Ist die Möglichkeit zur Selbstrettung für gefährdete Personen gegeben?
  • Ist eine Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich?
  • Sind wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen möglich?
  • Ist die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert?
  • Bestehen ausreichende Zugangs- bzw. Zufahrtmöglichkeiten für die Feuerwehr?

Beamte der Brandschutzdienststelle kontrollieren nach einem festgelegten Fristenplan diese Objekte und verfassen anschließend eine Niederschrift über etwaige vorgefundene Fehler und Mängel. Hierzu müssen sie nicht nur die aktuellen Gesetztes- und Verordnungstexte sowie anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen, sondern auch Rechtsvorschriften aus der Errichtungszeit des Gebäudes.

Die Niederschrift der Brandschutzdienststelle wird dem örtlich zuständigen Ordnungsamt der Kommune zugesendet. Das Ergebnis der Brandverhütungsschau wird dem Objektnutzer – bzw. -eigentümer über die zuständige Kommune (Ordnungsamt - ordnungsbehördliche Mängel) oder der zuständigen Bauaufsicht (Bauordnungsamt - bauliche Mängel) schriftlich zugestellt. Sie weist die vorgefundenen Fehler oder Mängel aus. In Verbindung mit den festgestellten Mängeln wird ein Vorschlag zur Mängelbeseitigung gegeben. Dieser Vorschlag resultiert in der Regel aus den aktuellen Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik sowie aus den Erfahrungswerten der Brandschutzdienststelle. Gleichzeitig stehen die Beamten auch persönlich mit Rat und Tat zur Verfügung, um vor Ort die Mängelbeseitigung zu besprechen oder Konzeptionspläne und -unterlagen zu prüfen. 

Die Brandverhütungsschau wird dem Objektnutzer bzw. -eigentümer in der Regel drei Wochen vor der Besichtigung durch das zuständige Ordnungsamt der Kommune schriftlich angekündigt. Werden besonders grobe Mängel im Rahmen einer Brandverhütungsschau ermittelt, erfolgt nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist eine Nachschau/Kontrolle ggf. in Verbindung mit dem zuständigen Bauordnungsamt.

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung führen die Beamten der Brandschutzdienststelle der StädteRegion Aachen in folgenden Kommunen die Brandverhütungsschauen durch:

  • Stadt Baesweiler
  • Gemeinde Roetgen
  • Gemeinde Simmerath

 

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