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Kraftfahrt-Bundesamt (Auskunft, externe Dienstleistung)
Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt Ihnen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen.
Den Link zum Kraftfahrt-Bundesamt finden Sie rechts im WEB-Bereich
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Verkehrsüberwachung52070 Aachen
Ansprechpartner/in
Im Fahreignungsregister (FAER) werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt Ihnen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen.
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Neuß
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