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Liegenschaftskataster, Identitätsbescheinigung
Es wird amtlich bescheinigt, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreiben.
Flurstücksbezeichnungen können sich im Laufe der Zeit durch wiederholte Fortführung der Flurstücke ändern, so dass z.B. bei älteren Grundbucheintragungen in Abteilung II oftmals nicht sofort erkennbar ist, auf welches Flurstück sich ein Recht oder eine Belastung (z.B. ein Wegerecht) bezieht. Aber auch alte Verträge oder Vereinbarungen beinhalten oftmals alte Flurstücksbezeichnungen.
Das Kataster- und Vermessungsamt ist in der Lage, die Historie eines jeden Flurstückes lückenlos zurückzuverfolgen und kann so ermitteln, auf welches aktuelle Flurstück sich das eingetragene Recht oder die Belastung bezieht.
Über das Kontaktformular können Sie Ihren formlosen Antrag sowie Ihre Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten.
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Nach Zeitaufwand: 25 Euro (je begonnene Arbeitsviertelstunde)
Grundlage:
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW (Tarife in der Anlage)
Benötigte Unterlagen
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung der Lage und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Vermessungsunterlagen52070 Aachen
Ansprechpartner/in
Es wird amtlich bescheinigt, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreiben.
Flurstücksbezeichnungen können sich im Laufe der Zeit durch wiederholte Fortführung der Flurstücke ändern, so dass z.B. bei älteren Grundbucheintragungen in Abteilung II oftmals nicht sofort erkennbar ist, auf welches Flurstück sich ein Recht oder eine Belastung (z.B. ein Wegerecht) bezieht. Aber auch alte Verträge oder Vereinbarungen beinhalten oftmals alte Flurstücksbezeichnungen.
Das Kataster- und Vermessungsamt ist in der Lage, die Historie eines jeden Flurstückes lückenlos zurückzuverfolgen und kann so ermitteln, auf welches aktuelle Flurstück sich das eingetragene Recht oder die Belastung bezieht.
Über das Kontaktformular können Sie Ihren formlosen Antrag sowie Ihre Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten.
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung der Lage und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)